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Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind vielfältig und geben weitreichende Möglichkeiten, das Gemeindeleben mit zu gestalten.
- Gottesdienst: Der Kirchenvorstand verantwortet den Rahmen der Gestaltung und liturgischen Handlungen eines Gottesdienstes. Ebenso beschließt er über die Einführung neuer Gottesdienstformen und die Gottesdienstzeiten. Haben Sie Anregungen für den Gottesdienst? Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind Ihre Ansprechpartner.
Jede Amtsperiode hat ihren Reiz, bestimmte Aufgaben anzupacken. Für den kommenden Kirchenvorstand gehören auf jeden Fall dazu:
- Evangelisch im Nachbarschaftsraum Westend, Sendling, Thalkirchen zu gestalten
- Christsein vor Ort neu zu denken
Der amtierende Kirchenvorstand hat einen Schwerpunkt gesetzt auf
- Schöpfungsarbeit, u.a. das Leuchtturmprojekt "Phänologischer Garten"
- Gebäude- und Raumnutzungskonzeption
- Landeskirchenstellenplanung 2024
- Kirche in Coronazeiten
- Jubiläumsfeierlichkeiten 50 Jahre Passionskirche
Der Kirchenvorstand tagt 11 mal im Jahr auf Kirchenvorstandssitzungen. Diese dauern i.R. zwischen 2 und 3 Stunden je Sitzung. Vorsitz und Vertrauensperson erarbeiten hierzu eine Tagesordnung, stellen nach Möglichkeit vorab Informationen zur Verfügung und laden eine Woche vor Sitzung ein.
Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich, können aber auch einen nichtöffentlichen Teil haben (z.B. bei Personalentscheidungen).
Zum Kirchenvorstand gehören an mit Stimmrecht:
- Acht gewählte Gemeindemitglieder, die am 20.10.2024 mit den meisten Stimmen gewählt worden sind
- Die beiden Pfarrer:innen der Passionskirche.
- Zwei berufene Gemeindemitglieder. Der gewählte Kirchenvorstand beruft gemeinsam mit den beiden Pfarrer:innen zwei Gemeindeglieder in den Kirchenvorstand. Leitlinie ist dabei, welche Kompetenz dringend noch gebraucht wird oder dass Teile der Gemeinde unterrepräsentiert sind, z.B. nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Glaubenspraxis.
In der Passionskirche tagen normalerweise die Ersatzpersonen mit. Ersatzpersonen sind die Kandidat:innen ab Platz 9 des Wahlergebnisses. Wir freuen uns, dass alle Kandidierenden bereit sind, ihre Kompetenzen und Zeit einzubringen. Das können sie ohne Stimmrecht als Ersatzpersonen tun. Sollte eine gewählte Person mit Stimmrecht ausscheiden, rutscht die Person mit den nächst meisten Stimmen automatisch nach in den stimmberechtigten Kreis. Hat sie vorher schon an den Sitzungen teilgenommen, ist schon auf dem laufenden Stand der Dinge.